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1336. Februar 8. o. O. (Goldberg, act. et dat.).

prox. fer. quinta post Agathe virg.

Nikolaus, Erbrichter v. Goldberg, bek. zugleich mit den Schöffen das., daß vor ihnen im gehegten Gericht H. Peter v. Lypczck (Leipzig?) mit Einwilligung seines Bruders Paul dem Br. Johann v. Grisla, Komtur des Goldberger Hauses, anstelle des Johanniterordens u. seiner dort befindlichen Komturei, 2 Mk. Zins, die eine Mark auf seinem halben Gehöft, gelegen bei dem Gehöft des Jost v. Hachenberg, u. die andere Mark auf der unteren Badstube erblich verreicht hat. Letztere Mark soll der Komtur zu seinen Lebzeiten genießen, aber nach seinem Tode soll sie mit der andern Mark dem gen. Hause u. Orden erblich heimfallen u. am Martinstage gezahlt werden.

Bresl. Staatsarch. Rep. 12. Elisabetharchiv. Urkundenabschriften I. 1. Vol. II. Abschr. des 15. Jahrh. zusammen mit der Bestätigung des Hzgs Wenzel v. Liegnitz v. J. 1352. Laut Text hing an der Orig.Urk. das Schöffensiegel.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.